AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

 
Mietbedingungen (Feriendomizil-Bellevue im Seepark Eiken)

 

Der Mietvertrag wird zwischen dem Mieter und der Christiane und

Dirk Ludes GbR als Vermieter  abgeschlossen.

 

1. Mit Ihrer schriftlichen oder telefonischen Reservierung bieten

Sie uns den Abschluss eines Mietvertrages (Buchung) an. 

Der Mietvertrag kommt zustande, wenn die Buchung von uns

bestätigt wird und Ihre Anzahlung sowie das Anmeldeformluar

innerhalb von 10 Tagen bei uns eingegangen ist.


2. Mit der Annahme unseres Angebotes erkennt der Mieter die aktuelle

Preisliste, die Mietbedingungen und die Haus- und Gemeinschaftsordnung

des Mietobjektes an.


3. Mit Leistung einer Anzahlung von 10 % ist der Vertrag

geschlossen.
Hierfür erhalten Sie eine Buchungsbestätigung.

Der Restbetrag ist 4 Wochen vor Mietbeginn zu zahlen. Bei

kurzfristigen Buchungen (ab 30 Tagen vor Reiseantritt) wird der gesamte

Mietbetrag bei Vertragsabschluss fällig. Die Übergabe der Schlüssel

erfolgt erst nach erfolgter vollständiger Zahlung.

Die Zahlung ist durch den Mieter nachzuweisen.

Bei Internetbuchungen kommt der Mietvertrag nach Eingang der

Anzahlung von 10 % innerhalb von 10 Tagen zustande.


4. Der Mietvertrag umfasst die Nutzung des Mietobjektes sowie die

Nutzung des dazugehörenden Inventars und der Außenanlagen.


5. Das Objekt darf nur mit der angegebenen Maximalzahl belegt werden,

wobei Kinder als volle Personen zählen.

Für Hunde wird kein Aufpreis erhoben.

Hunde müssen angemeldet, im Mietvertrag eingetragen sein.

Bei Buchung ist eine Hundehaftpflichtversicherung nachzuweisen.

Nicht angemeldete Hunde müssen aus dem Mietobjekt entfernt werden.

Für Schäden und Verunreinigungen durch Hunde in dem Mietobjekt

haften die Halter. Eine geeignete Unterlage (Decke oder Körbchen) ist für

das Tier mitzubringen. Verunreinigungen des Grundstücks und der Anlage

sind zu vermeiden bzw. vom Halter des Tieres zu beseitigen.


6. Die Anreise sollte in der Zeit von 15:00 - 17:00 Uhr erfolgen.

Die Abreise erfolgt bis 10:00 Uhr.

Individuelle Abstimmungen zur An- und Abreise sind möglich. 

Bei verspäteter Anreise, vorzeitiger Abreise oder vorübergehender

Abwesenheit besteht für die nicht in Anspruch genommenen Leistungen

kein Anspruch auf Ersatz.


7. Die angegebenen Mietpreise sind Tagespreise.

Die Verbrauchskosten (Strom, Wasser und Gas bzw. Heizung) sind im

Mietpreis enthalten.

Bettwäsche und Handtücher sind im Mietpreis enthalten.

Kinderbett und -stuhl werden kostenlos zur Verfügung gestellt.


8. Im Falle des Reiserücktrittes gelten folgende Regelungen: bis

zum 45. Tag 10 %, bis zum 31.Tag 50 % und ab dem 30. Tag oder

bei Nichtanreise sind 100 % der gebuchten Gesamtleistungen fällig.

Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.


9. Bei Terminumbuchungen, Stornierungen oder Ersatzvermietungen

werden dem Mieter Buchungsgebühren in Höhe von 25,00 € zusätzlich

zu den Ziffern 7 und 8 berechnet.


10. Der Mieter hat das Mietobjekt pfleglich und mit aller Sorgfalt zu

behandeln. Ihn trifft die Verantwortung dafür, dass auch seine

Mitreisenden, Angehörigen und Gäste sich gleichermaßen verhalten

und die Mietbedingungen einhalten.

Er verpflichtet sich, alle am Mietobjekt und der gesamten Ferienanlage

"Seepark Eiken" entstandenen Schäden - auch von ihm nicht zu

vertretende - unverzüglich beim Vermieter oder Parkbetreiber

anzuzeigen.

Der Mieter haftet für Beschädigungen, soweit er, seine Mitreisenden,

Angehörigen und Gäste diese aufgrund Verschuldens zu vertreten haben.

Bei Schäden, die am Mietobjekt während der Mietdauer eintreten,

trifft den Mieter die Beweislast dafür, dass er bzw. seine Mitreisenden,

Angehörigen und Gäste diese nicht zu vertreten haben.

Bei der Übernahme des  Mietobjektes ist vom Mieter das Mietobjekt

unverzüglich auf vorhandene  Schäden und Vollständigkeit des Inventars

zu überprüfen. Schäden oder  sonstige Mängel sind spätestens am 2. Tag

nach der Anreise dem Vermieter anzuzeigen.

Nach Beendigung der Mietzeit hat der Mieter das Mietobjekt in

sauberem und vollständigem Zustand zurückzugeben. Das Mobiliar

und bewegliche Gegenstände müssen in dem angemieteten Objekt

verbleiben.


11. Am Haus steht ein kostenfreier Parkplatz zur Verfügung. Bei Anreise

mit zwei oder mehr Pkw müssen diese auf dem Gästeparkplatz im

Eingangsbereich des Ferienparks abgestellt werden.


12. Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des

Mietobjektes und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich

geschuldeten Leistungen. Im Falle eines Mangels hat der Mieter

nachzuweisen, dass den Vermieter hieran ein Verschulden trifft.

Die Haftung des Mieters ist bei vertraglichen Schadensersatzansprüchen

beschränkt auf die Höhe des 3-fachen der vom Mieter geschuldeten

Netto-Miete. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Haftpflicht-Bestimmungen.

Der Vermieter haftet nicht für Leistungen, die er als Fremdleistungen

lediglich vermittelt, ferner nicht bei der Durchführung von

Sport- und Freizeitaktivitäten, die anlässlich der Nutzung des

Ferienobjektes entstehen. Der Vermieter haftet auch nicht für

gelegentliche Ausfälle bzw. Störungen in der Wasser-, Strom- oder

Gasversorgung, die ständige Betriebsbereitschaft aller Einrichtungen,

die Einstellung von Verkehrseinrichtungen, Verlegung und Schließung

von Geschäften und Serviceanbietern, für Umweltschäden oder

klimatische Veränderungen. Die Haftung ist weiterhin ausgeschlossen

für Behinderungen aufgrund von Bau- und Straßenbauarbeiten, sofern

diese vorher nicht rechtzeitig angekündigt worden sind.

Eine Haftung bei Schäden aufgrund "höherer Gewalt" findet zu Lasten

des Vermieters nicht statt.

Weiterhin ist eine Haftung ausgeschlossen für:
Sach- und Körperschäden infolge Vandalismus, Diebstahl und Schäden

an abgestellten Gegenständen, (z.B. PKW`s) sowohl innerhalb der

Anlage als auch im Bereich des Außenparkplatzes.


13. Etwaige Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, hat der

Mieter gegenüber dem Vermieter innerhalb eines Monats nach Rückgabe

des Mietobjektes schriftlich gegenüber dem Vermieter geltend zu machen.

Für die Einhaltung der Frist ist maßgeblich der Eingang beim Vermieter.

Alle etwaigen Ansprüche des Mieters gegen den Vermieter verjähren

innerhalb von 6 Monaten nach Rückgabe des Mietobjektes vom Mieter

an den Vermieter.


14. Sofern eine Bestimmung unwirksam ist oder werden sollte, wird

hierdurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt. Ergänzungen und

Änderungen der Mietbedingungen bedürfen der Schriftform.


Stand: 13.02.2013