AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Mietbedingungen (Feriendomizil-Bellevue im Seepark Eiken)
Der Mietvertrag wird zwischen dem Mieter und der Christiane und Dirk Ludes GbR als Vermieter abgeschlossen.
1. Mit Ihrer schriftlichen oder telefonischen Reservierung bieten Sie uns den Abschluss eines Mietvertrages (Buchung) an. Der Mietvertrag kommt zustande, wenn die Buchung von uns bestätigt wird und Ihre Anzahlung sowie das Anmeldeformluar innerhalb von 10 Tagen bei uns eingegangen ist. Preisliste, die Mietbedingungen und die Haus- und Gemeinschaftsordnung des Mietobjektes an. geschlossen. Der Restbetrag ist 4 Wochen vor Mietbeginn zu zahlen. Bei kurzfristigen Buchungen (ab 30 Tagen vor Reiseantritt) wird der gesamte Mietbetrag bei Vertragsabschluss fällig. Die Übergabe der Schlüssel erfolgt erst nach erfolgter vollständiger Zahlung. Die Zahlung ist durch den Mieter nachzuweisen. Bei Internetbuchungen kommt der Mietvertrag nach Eingang der Anzahlung von 10 % innerhalb von 10 Tagen zustande. Nutzung des dazugehörenden Inventars und der Außenanlagen. wobei Kinder als volle Personen zählen. Für Hunde wird kein Aufpreis erhoben. Hunde müssen angemeldet, im Mietvertrag eingetragen sein. Bei Buchung ist eine Hundehaftpflichtversicherung nachzuweisen. Nicht angemeldete Hunde müssen aus dem Mietobjekt entfernt werden. Für Schäden und Verunreinigungen durch Hunde in dem Mietobjekt haften die Halter. Eine geeignete Unterlage (Decke oder Körbchen) ist für das Tier mitzubringen. Verunreinigungen des Grundstücks und der Anlage sind zu vermeiden bzw. vom Halter des Tieres zu beseitigen. Die Abreise erfolgt bis 10:00 Uhr. Individuelle Abstimmungen zur An- und Abreise sind möglich. Bei verspäteter Anreise, vorzeitiger Abreise oder vorübergehender Abwesenheit besteht für die nicht in Anspruch genommenen Leistungen kein Anspruch auf Ersatz. Die Verbrauchskosten (Strom, Wasser und Gas bzw. Heizung) sind im Mietpreis enthalten. Bettwäsche und Handtücher sind im Mietpreis enthalten. Kinderbett und -stuhl werden kostenlos zur Verfügung gestellt. zum 45. Tag 10 %, bis zum 31.Tag 50 % und ab dem 30. Tag oder bei Nichtanreise sind 100 % der gebuchten Gesamtleistungen fällig. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen. werden dem Mieter Buchungsgebühren in Höhe von 25,00 € zusätzlich zu den Ziffern 7 und 8 berechnet. behandeln. Ihn trifft die Verantwortung dafür, dass auch seine Mitreisenden, Angehörigen und Gäste sich gleichermaßen verhalten und die Mietbedingungen einhalten. "Seepark Eiken" entstandenen Schäden - auch von ihm nicht zu vertretende - unverzüglich beim Vermieter oder Parkbetreiber anzuzeigen. Der Mieter haftet für Beschädigungen, soweit er, seine Mitreisenden, Angehörigen und Gäste diese aufgrund Verschuldens zu vertreten haben. Bei Schäden, die am Mietobjekt während der Mietdauer eintreten, trifft den Mieter die Beweislast dafür, dass er bzw. seine Mitreisenden, Angehörigen und Gäste diese nicht zu vertreten haben. Bei der Übernahme des Mietobjektes ist vom Mieter das Mietobjekt unverzüglich auf vorhandene Schäden und Vollständigkeit des Inventars zu überprüfen. Schäden oder sonstige Mängel sind spätestens am 2. Tag nach der Anreise dem Vermieter anzuzeigen. Nach Beendigung der Mietzeit hat der Mieter das Mietobjekt in sauberem und vollständigem Zustand zurückzugeben. Das Mobiliar und bewegliche Gegenstände müssen in dem angemieteten Objekt verbleiben. mit zwei oder mehr Pkw müssen diese auf dem Gästeparkplatz im Eingangsbereich des Ferienparks abgestellt werden. Mietobjektes und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Im Falle eines Mangels hat der Mieter nachzuweisen, dass den Vermieter hieran ein Verschulden trifft. Die Haftung des Mieters ist bei vertraglichen Schadensersatzansprüchen beschränkt auf die Höhe des 3-fachen der vom Mieter geschuldeten Netto-Miete. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Haftpflicht-Bestimmungen. Der Vermieter haftet nicht für Leistungen, die er als Fremdleistungen lediglich vermittelt, ferner nicht bei der Durchführung von Sport- und Freizeitaktivitäten, die anlässlich der Nutzung des Ferienobjektes entstehen. Der Vermieter haftet auch nicht für gelegentliche Ausfälle bzw. Störungen in der Wasser-, Strom- oder Gasversorgung, die ständige Betriebsbereitschaft aller Einrichtungen, die Einstellung von Verkehrseinrichtungen, Verlegung und Schließung von Geschäften und Serviceanbietern, für Umweltschäden oder klimatische Veränderungen. Die Haftung ist weiterhin ausgeschlossen für Behinderungen aufgrund von Bau- und Straßenbauarbeiten, sofern diese vorher nicht rechtzeitig angekündigt worden sind. Eine Haftung bei Schäden aufgrund "höherer Gewalt" findet zu Lasten des Vermieters nicht statt. an abgestellten Gegenständen, (z.B. PKW`s) sowohl innerhalb der Anlage als auch im Bereich des Außenparkplatzes. Mieter gegenüber dem Vermieter innerhalb eines Monats nach Rückgabe des Mietobjektes schriftlich gegenüber dem Vermieter geltend zu machen. Für die Einhaltung der Frist ist maßgeblich der Eingang beim Vermieter. Alle etwaigen Ansprüche des Mieters gegen den Vermieter verjähren innerhalb von 6 Monaten nach Rückgabe des Mietobjektes vom Mieter an den Vermieter. hierdurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt. Ergänzungen und Änderungen der Mietbedingungen bedürfen der Schriftform. |
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